AGB
Für Betreuungs- und Dienstleistungsverträge von Websmarty. Stand: Oktober 2026.
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Betreuungs- und Dienstleistungsverträge zwischen Yasin Özyurt, handelnd unter der Geschäftsbezeichnung Websmarty, Bielefeld (nachfolgend „Websmarty“), und seinen Kunden.
(2) Die AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
(3) Was im Einzelvertrag, zum Beispiel einer Betreuungsvereinbarung, geregelt ist, geht diesen AGB vor. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn Websmarty ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.
§ 2 Art der Zusammenarbeit
(1) Verträge mit Websmarty sind Dienstverträge im Sinne der §§ 611 ff. BGB. Websmarty schuldet die sorgfältige und fachgerechte Erbringung der vereinbarten Tätigkeiten, nicht einen bestimmten Erfolg.
(2) Websmarty übernimmt keine Garantie für bestimmte Umsätze, Conversion-Rates, Besucherzahlen, Platzierungen in Suchmaschinen oder sonstige wirtschaftliche Ergebnisse. Aussagen zu erwarteten Wirkungen einzelner Maßnahmen sind fachliche Einschätzungen und keine Zusicherungen.
(3) Websmarty arbeitet als selbstständiger Unternehmer, ist in der Wahl von Arbeitszeit und Arbeitsort frei und unterliegt keinem Weisungsrecht des Kunden. Die gemeinsame Festlegung von Aufgaben und Prioritäten bleibt davon unberührt.
(4) Websmarty darf auch für andere Auftraggeber tätig sein.
§ 3 Leistungen und Prioritäten
(1) Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem Einzelvertrag, insbesondere aus dem gewählten Betreuungspaket.
(2) Die konkreten Aufgaben legen Websmarty und der Kunde laufend gemeinsam fest und priorisieren sie. Websmarty bringt dabei eigene Vorschläge ein.
(3) Eine Rechtsberatung, insbesondere die rechtliche Prüfung von Inhalten, Angeboten, Werbeaussagen oder Rechtstexten des Kunden, gehört nicht zu den Leistungen.
§ 4 Stundenkontingent und Mehrstunden
(1) Auf das vereinbarte Stundenkontingent wird die gesamte Arbeitszeit angerechnet, insbesondere Umsetzung, Konzeption, Beratung und vereinbarte Strategie-Calls. Kurze Abstimmungen nach § 6 Abs. 4 werden nicht angerechnet.
(2) Websmarty erfasst die aufgewendete Zeit und stellt dem Kunden auf Anfrage eine Übersicht zur Verfügung.
(3) Nicht genutzte Stunden eines Vertragsmonats können einmalig in den unmittelbar folgenden Vertragsmonat übertragen werden und werden dort zuerst verbraucht. Danach verfallen sie. Eine Auszahlung oder Erstattung nicht genutzter Stunden ist ausgeschlossen, auch bei Vertragsende.
(4) Leistungen über das Kontingent hinaus (Mehrstunden) erbringt Websmarty nur nach vorheriger Freigabe des Kunden in Textform (§ 126b BGB), zum Beispiel per E-Mail oder WhatsApp. Mehrstunden werden zu dem im Einzelvertrag vereinbarten Stundensatz abgerechnet. Ohne Freigabe besteht keine Pflicht, Mehrstunden zu leisten.
§ 5 Vergütung, Zahlung und Fremdkosten
(1) Die vereinbarte Monatspauschale ist unabhängig vom Umfang der tatsächlich in Anspruch genommenen Stunden zu zahlen.
(2) Websmarty stellt die Monatspauschale monatlich im Voraus in Rechnung. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen. Mehrstunden werden mit der jeweils nächsten Rechnung abgerechnet.
(3) Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(4) Kosten Dritter, insbesondere für Apps, Themes, Lizenzen, Software, Dienste und Werbebudgets, trägt der Kunde. Sie entstehen nur nach seiner vorherigen Freigabe. Verträge mit Drittanbietern schließt grundsätzlich der Kunde im eigenen Namen ab.
§ 6 Erreichbarkeit und Kommunikation
(1) Kommunikationswege und Reaktionszeiten ergeben sich aus dem gewählten Betreuungspaket.
(2) Die Reaktionszeit bezeichnet eine qualifizierte Rückmeldung: eine inhaltliche Antwort in Form einer ersten Einschätzung, einer Rückfrage oder eines Zeitplans für die Bearbeitung. Sie bezieht sich nicht auf die Umsetzung oder abschließende Lösung eines Anliegens.
(3) Vereinbarte Strategie-Calls finden zu einem festen, gemeinsam vereinbarten Termin statt, dauern höchstens 30 Minuten und werden auf das Stundenkontingent angerechnet. Verschiebungen erfolgen in gegenseitiger Absprache.
(4) Kurze Abstimmungen per WhatsApp sind in der Monatspauschale enthalten (Fair Use). Umsetzungsarbeiten werden auf das Stundenkontingent angerechnet, auch wenn sie per WhatsApp angefragt oder besprochen werden.
§ 7 Mitwirkung des Kunden
(1) Der Kunde unterstützt Websmarty bei der Leistungserbringung. Er stellt insbesondere rechtzeitig die erforderlichen Zugänge zu Shopify, Klaviyo und den eingesetzten Apps bereit, und zwar über eigene Benutzerkonten für Websmarty.
(2) Der Kunde liefert Inhalte, Informationen, Freigaben und Entscheidungen, die für die Leistungen erforderlich sind, rechtzeitig und vollständig.
(3) Verzögerungen und Mehraufwand, die auf fehlender, verspäteter oder unvollständiger Mitwirkung des Kunden beruhen, gehen nicht zu Lasten von Websmarty.
(4) Für Inhalte, die der Kunde liefert oder freigibt, trägt der Kunde die rechtliche Verantwortung, insbesondere im Hinblick auf Wettbewerbs-, Marken-, Urheber- und Datenschutzrecht sowie für Rechtstexte, Preisangaben und Produktinformationen.
(5) Der Kunde ist für die regelmäßige Sicherung seiner Daten verantwortlich, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
§ 8 Nutzungsrechte
(1) An den für den Kunden erstellten Arbeitsergebnissen, insbesondere Code, Theme-Anpassungen, Designs und E-Mail-Vorlagen, erhält der Kunde mit vollständiger Zahlung der jeweiligen Vergütung ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für den Betrieb seines Onlineshops und seines Unternehmens.
(2) Allgemeines Know-how sowie wiederverwendbare Bausteine, Vorlagen und Werkzeuge von Websmarty bleiben bei Websmarty und dürfen auch für andere Kunden verwendet werden, ohne dass dabei vertrauliche Inhalte des Kunden offengelegt werden.
(3) Rechte an Leistungen Dritter, zum Beispiel an Themes, Apps, Schriften oder Bildern, richten sich nach den Bedingungen des jeweiligen Anbieters.
§ 9 Vertraulichkeit
(1) Beide Seiten behandeln alle vertraulichen Informationen der jeweils anderen Seite, die ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, Kundendaten, Umsatzzahlen und Zugangsdaten, vertraulich und verwenden sie ausschließlich für die Zwecke des Vertrags.
(2) Dies gilt nicht für Informationen, die ohne Verstoß gegen den Vertrag öffentlich bekannt sind oder werden, die der empfangenden Seite bereits vorher rechtmäßig bekannt waren oder deren Offenlegung gesetzlich oder behördlich angeordnet ist.
(3) Die Pflicht zur Vertraulichkeit besteht auch nach Vertragsende fort.
§ 10 Datenschutz
Soweit Websmarty im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO, der dem Einzelvertrag als Anlage beigefügt wird.
§ 11 Haftung
(1) Websmarty haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Websmarty nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf die Summe der Vergütung, die der Kunde in den zwölf Monaten vor dem schadensbegründenden Ereignis an Websmarty gezahlt hat.
(3) Für den Verlust von Daten haftet Websmarty nur in Höhe des Aufwands, der zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre, wenn der Kunde seine Daten ordnungsgemäß und regelmäßig gesichert hätte.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen von Websmarty.
§ 12 Laufzeit und Kündigung
(1) Beginn, Laufzeit, Verlängerung und Kündigungsfristen ergeben sich aus dem Einzelvertrag.
(2) Kündigungen bedürfen der Textform (§ 126b BGB); eine E-Mail genügt.
(3) Das Recht zur jederzeitigen Kündigung nach § 627 BGB ist für beide Seiten ausgeschlossen.
(4) Das Recht beider Seiten zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund nach § 626 BGB bleibt unberührt.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags und dieser AGB im Verhältnis zum Kunden bedürfen der Textform. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Textformklausel.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(3) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertrag ist Bielefeld, soweit dies gesetzlich zulässig vereinbart werden kann.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Regelungslücken.